Überprüft wird, ob die betrieblichen Maßnahmen, Einrichtungen und Arbeitsbedingungen in den Firmen die Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit der Jugendlichen erfüllen.
„Schüler zwischen 16 und 18 Jahren dürfen grundsätzlich an Samstagen und Sonntagen nicht beschäftigt werden“, sagt Amtsleiter Joachim von Zimmermann. „Die tägliche Arbeitszeit ist bei diesen Jugendlichen auf acht Stunden am Tag zwischen
6 und 20 Uhr beziehungsweise auf 40 Stunden in der Woche begrenzt.“ Spätestens nach 4,5 Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten fällig.
Werden Kinder beschäftigt, gehen die Regelungen noch weiter. So dürfen Kinder erst ab 13 Jahren arbeiten und dann nur leichte und geeignete Tätigkeiten übernehmen. Ihre Arbeitszeit ist auf montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr beschränkt. „Das Wochenende muss frei bleiben“, betont von Zimmermann. Die Schüler benötigen zudem die Erlaubnis ihrer Eltern.
„Beim Ferienjob stehen die Jugendlichen und Kinder nicht ohne Schutz für ihre Gesundheit und ihre Sicherheit da“, sagt der Amtsleiter. Der Arbeitgeber muss die Ferienarbeiter vor Arbeitsbeginn unterrichten, welchen Unfall- und Gesundheitsgefahren sie sich aussetzen und wie sie diese vermeiden. Soweit erforderlich stellt er den Jugendlichen geeignete persönliche Schutzausrüstungen wie Schutzschuhe, -helme, -handschuhe, -brillen oder einen Gehörschutz zur Verfügung.
Über ihren Arbeitgeber sind Ferienarbeiter automatisch unfallversichert. Allerdings gelten die gesetzlichen Schutzbestimmungen und der Versicherungsschutz nur bei Tätigkeiten im Inland.


