Urlaub und Ferien in Estland

Wertvolle Tips und Gesetze für ihre Reise ins Ausland. Sie können viel Geld und Ärger sparen wenn Sie sich infomieren.





Hier ein paar Reiseführer

Lichtpflicht
In vielen Länder gibt es mittlerweile ein Lichtpflicht. Die gilt auch wenn die Tagfahrleuchte an ist, jedoch wird dies oft anerkannt. Es empfliehlt sich aber das Licht in den Ländern anzulassen um Probleme zu vermeiden.
In Estland müssen Autofahrer im Ausland ganzjährig auch tagsüber auf allen Straßen das Abblendlicht einschalten. Lichtmuffel müssen mit (teilweise hohen) Bußgeldern rechnen. Busgeld bei Verstoß in Estland 190 Euro.
Wildcampen
Wildcampen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat.
Außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist es auf Straßen, Parkplätzen und Privatgrundstücken erlaubt, eine Nacht zu übernachten. Die Bevölkerung sowie die Polizei stehen Wildcampern in der Regel tolerant gegenüber.
Frei stehen
Leise sein, keinen Dreck machen und den Platz so verlassen wie er vorher war. Das ganze am besten unbemerkt. Das verhindert zwar keine Bestrafung jedoch die Wahrscheinlichkeit erwischet zu werden. Das geht im Hinterland meist besser als am Strand, auch wenn es noch so schön wäre. Einfach am Strand esse und zum schlafen weiter weg stehen.
Campingplätze vor allem an der Küste, keine Stellplätze, außerhalb von geschlossenen Ortschaften Übernachtung nur auf Campingplätzen erlaubt.
Promillegrenzen
In vielen Ländern ist Alkohol am Steuer bereits komplett verloren. Wer Ausfallerscheinungen hat wird aber fast überall bestraft. Am besten fährt man nicht wenn man trinken will.
Promillegrenzen in Estland liegt bei 0,0 Promille. 400 -1.200 € oder Fahrverbot oder Haftstrafe möglich

Grüne Versicherungskarte:
Bei Reisen in Länder außerhalb der EU ist die Grüne Versicherungskarte Pflicht (Achtung: auch Schweiz), vereinfacht aber auch innerhalb der EU die Schadensabwicklung unbedingt. Für eine Reise nach Italien wird die Mitnahme der Karte vom Adac sogar empfohlen. Man sollte auch die Kontaktdaten der Schutzbriefe mitnehmen.

Europäischer Unfallbericht:
Führen Sie einen mehrsprachigen Unfallbericht für den Ernstfall im Auto mit – es erleichtert die spätere Schadensregulierung und die Kommunikation mit der Versicherung. Der kostenlose Blanko-Unfallbericht kann auf vielen Websiten heruntergeladen werden. https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Europaeischer_Unfallbericht.aspx Ansonst muss man sich mit dem Google Übersetzer herumschlagen.

Personalausweis oder Reisepass:
Prüfen Sie sich vor Reiseantritt, ob ein Reisepass in den Durchreiseländern und im Zielland notwendig ist. Innerhalb der EU (Schengen-Mitgliedsländer) benötigen Sie für einen Autourlaub grundsätzlich nur einen Personalausweis. Aber einige Eu-Nationen haben temporäre Grenzkontrollen eingeführt (Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden und Frankreich ), daher führen Sie Ihren Reisepass vorsichtshalber zusätzlich mit. Ihr Ausweis oder Reisepass MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,

Internationaler Führerschein:
Diese Übersetzung des deutschen Führerscheins ist in Ländern der EU nicht erforderlich. Anders kann es außerhalb dieses Gebietes aussehen. Ihr Führerschein MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen. Schaden kann er nicht, also mitnehmen

EC-Karte, Kreditkarte:
Nehmen Sie neben Bargeld auch elektronische Zahlungsmittel mit. Hinterlegen sie bei telefonisch erreichbaren Freunden ihre PIN. Denn vergessen Sie diese im Urlaub stehen Sie ohne Geld da.

Probleme, Unfall, Diebstahl:
Ziehen Sie im Falle eins Falles immer die Polizei hinzu, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Auch wenn diese nicht immer kommt. Leider sprechen nicht alle Polizisten ihre Sprache. Und man sollte immer freundlich sein, auch wenn es unfreundliche Polizisten geben soll.



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